41748 Viersen, Gladbacher Straße 511info@rz-bedachungen.de
Mo–Fr 09:00–19:00 · Sa 09:00–15:00
Dach & Innenausbau

Dachgeschossausbau NRW: Was seit 1.9.2026 genehmigungsfrei ist

BauCode NRW seit 1. September 2026: Wann Dachgeschossausbau und Gauben genehmigungsfrei sind und welche Unterlagen und Nachweise nötig bleiben.

Heller Wohnraum unter der Dachschräge mit DachfensternDachgeschossausbau

Ein ungenutzter Dachboden soll zum Schlafzimmer oder zur Wohnung werden: Seit dem 1. September 2026 eröffnet die BauO NRW dafür eine zusätzliche Genehmigungsfreistellung. Sie umfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch Dachgauben. Unterlagen, Fristen und die fachliche Planung bleiben wichtig.

Das Bauministerium erläutert das dritte Update der Landesbauordnung als „BauCode NRW“ in seiner Pressemitteilung vom 29. Juli 2026. Grundlage dieses Ratgebers ist die seit dem 1. September 2026 geltende konsolidierte BauO NRW. Die Meldung auf land.nrw war beim Abruf nicht erreichbar; herangezogen wurde die offizielle Veröffentlichung des Bauministeriums. Recherche- und Artikelstand: 15. September 2026.

Hinweis: keine Rechtsberatung. Dieser Überblick ersetzt keine Prüfung Ihres Gebäudes. Lassen Sie das zuständige Bauamt beziehungsweise Ihre Architektin oder Ihren Architekten das Verfahren und die Anforderungen für Ihren Einzelfall bestätigen.

1. Was beim Dachgeschossausbau neu ist

§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauO NRW erfasst die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Gemeint ist der bauplanungsrechtliche Innenbereich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Das ist keine pauschale Freigabe für jedes Dach in NRW.

Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 BauO NRW muss die Erschließung gesichert sein. Außerdem darf die Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Frist weder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren verlangen noch eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragen.

Die Ausschlüsse des § 63 Abs. 1 Satz 2 und 3 BauO NRW sind ebenfalls zu prüfen, insbesondere Sonderbauten und die dort beschriebenen Vorhaben im Sicherheits- beziehungsweise Achtungsabstand eines Betriebsbereichs. Auch das Planungsrecht gilt weiter: § 34 Abs. 1 BauGB verlangt grundsätzlich das Einfügen in die nähere Umgebung, gesicherte Erschließung, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Wahrung des Ortsbildes.

2. Unterlagen einreichen und den Baubeginn abwarten

Genehmigungsfreistellung bedeutet, dass bei erfüllten Voraussetzungen keine Baugenehmigung erforderlich ist. Sie bedeutet weder „keine Regeln“ noch „sofort anfangen“. § 63 Abs. 3 BauO NRW beschreibt den Ablauf:

  • Satz 1: Die Bauherrschaft reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Satz 2: Ist diese nicht zugleich die betreffende Gemeinde, leitet sie eine Ausfertigung der Bauvorlagen unverzüglich dorthin weiter.
  • Satz 3: Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde haben keine Prüfpflicht.
  • Satz 4: Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Satz 5: Ein früherer Beginn ist möglich, wenn die Gemeinde mitteilt, dass sie kein Genehmigungsverfahren durchführen lassen und keine vorläufige Untersagung beantragen wird.

Halten Sie Eingang und Mitteilungen nachvollziehbar fest. Ein unverbindliches Erstgespräch setzt die Frist nicht in Gang. Welche Bauvorlagen Ihr Vorhaben benötigt, klären Sie vor der Einreichung mit der Planung und der Bauaufsicht.

Nach § 63 Abs. 6 BauO NRW bleiben insbesondere Bauvorlageberechtigung und bautechnische Nachweise nach §§ 67 und 68 relevant. Die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen sachverständiger Personen müssen der Bauherrschaft spätestens bei Baubeginn vorliegen.

3. Gauben, Bebauungsplan und Bauantrag unterscheiden

Die neue Freistellung umfasst Gauben beim beschriebenen Wohnraumausbau. Daneben kennt § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. i BauO NRW verfahrensfreie Gauben und vergleichbare Dachaufbauten: Voraussetzung sind eine passende städtebauliche Satzung oder Satzung nach § 89 mit Vorgaben zu Zulässigkeit, Standort und Größe, deren Einhaltung sowie eine bescheinigte statisch-konstruktive Unbedenklichkeit durch eine nach § 54 Abs. 4 berechtigte Person. Daraus folgt keine automatische Verfahrensfreiheit des gesamten Wohnraumausbaus.

Liegt das Haus im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans, kommt die Freistellung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauO NRW in Betracht. Dafür darf das Vorhaben dem Plan und den örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen; Erschließung und Gemeindeverfahren bleiben Voraussetzungen.

Greift keine gesetzliche Ausnahme, gilt die Genehmigungspflicht aus § 60 Abs. 1 BauO NRW. Das betrifft etwa einen Ausbau, der die Freistellungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Verlangt die Gemeinde das vereinfachte Verfahren, können die eingereichten Unterlagen nach § 63 Abs. 4 Satz 4 als Bauantrag behandelt werden, wenn die Bauherrschaft dies bereits bei der Einreichung bestimmt hat. Lassen Sie das Gesamtvorhaben einschließlich Gauben einordnen.

4. Standsicherheit, Brandschutz und Rettungswege planen

§ 12 Abs. 1 BauO NRW verlangt Standsicherheit für das Gebäude und seine Teile. Besprechen Sie deshalb neue Lasten, Eingriffe in Sparren oder Decken und die geplante Treppenöffnung mit der Tragwerksplanung. § 68 Abs. 1 bis 4 regelt die bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen; Umfang und Prüfpflichten unterscheiden sich unter anderem nach Gebäudeklasse.

§ 14 BauO NRW verlangt vorbeugenden Brandschutz sowie die Möglichkeit zur Rettung und Brandbekämpfung. Nach § 33 Abs. 1 und 2 benötigen Nutzungseinheiten grundsätzlich zwei unabhängige Rettungswege je Geschoss mit Aufenthaltsräumen. Im Dachgeschoss führt der erste über eine notwendige Treppe. Der zweite kann über eine weitere notwendige Treppe oder eine für die Feuerwehr erreichbare Stelle führen. Die gesetzliche Ausnahme eines Sicherheitstreppenraums muss fachlich geprüft werden.

Ein beliebiges Dachfenster bestätigt noch keinen Rettungsweg. Klären Sie die vorgesehene Rettungslösung, bevor Fensterpositionen und Innenwände festgelegt werden. Auch eine Freistellung ersetzt diese Planung nicht.

5. Raumhöhe und Tageslicht richtig beurteilen

Für Aufenthaltsräume im Dachraum fordert § 46 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW mindestens 2,20 Meter lichte Höhe über mindestens der Hälfte der Netto-Raumfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 Meter bleiben bei dieser Betrachtung außer Ansatz. Prüfen Sie die fertige Situation einschließlich Bodenaufbau und Dachschrägenbekleidung.

§ 46 Abs. 2 verlangt ausreichende Belüftung und Tageslicht. Die allgemeine Fensterregel nennt ein Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Raumfläche einschließlich verglaster Vorbauten und Loggien. Bei einer Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes nennt die neue Sonderregel stattdessen mindestens ein Zehntel der Netto-Raumfläche als Fensterfläche, mindestens jedoch 0,5 Quadratmeter. Welche Regel Ihr Vorhaben betrifft, gehört in die Entwurfsplanung.

6. Wärmeschutz, GEG und Denkmalschutz gesondert prüfen

Die Nachweispflichten zum Wärmeschutz sind in § 68 Abs. 1 und 4 BauO NRW geregelt. Bestandserleichterungen sind gesondert einzuordnen: § 47 Abs. 6 nimmt bei den dort beschriebenen Änderungen oder Umnutzungen bestehende Bauteile von bestimmten Anforderungen aus. Daraus lässt sich keine pauschale Befreiung für sämtliche neuen Ausbauarbeiten ableiten.

Quellenhinweis zum GEG: Die am 15. September 2026 abgerufenen Bundesrechtsseiten zu den bisherigen GEG-Paragrafen §§ 48 und 51 zeigen diese als „weggefallen“ unter der Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Deshalb werden hier keine früheren GEG-Grenzwerte als aktuell verbindlich ausgegeben. Lassen Sie die für Ihren Ausbau zeitlich maßgeblichen energetischen Anforderungen und mögliche Übergangsregelungen durch die Fachplanung bestätigen. Planen Sie Dämmung, Luftdichtheit und Fensteranschlüsse gemeinsam.

Bei einem Baudenkmal benötigen Änderungen oder Nutzungsänderungen nach § 9 Abs. 1 DSchG NRW grundsätzlich die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Nach Abs. 2 können auch Maßnahmen in dessen engerer Umgebung erlaubnispflichtig sein, wenn sie Substanz oder Erscheinungsbild beeinflussen können. Klären Sie den Denkmalschutz frühzeitig, besonders bei sichtbaren Dachänderungen.

7. So bereiten Sie den Ausbau mit RZ vor

RZ Trockenbau ist ein Leistungsbereich der RZ Bedachungen GmbH. Dachdeckerarbeiten und Trockenbau lassen sich damit aus einer Hand abstimmen. Der praktische Ablauf beginnt mit Ihrem Projektort, der bisherigen Nutzung, vorhandenen Plänen und dem gewünschten Wohnraum.

Danach werden der Dachbestand und die Schnittstellen aufgenommen. Parallel klären Sie mit Architektur- und Fachplanung das Verfahren, die Nachweise und notwendige Freigaben. Auf dieser Grundlage besprechen wir Dacharbeiten, Dämmung, Anschlüsse, Unterkonstruktion und Innenbekleidung sowie die Reihenfolge mit Elektro-, Heizungs- und weiteren Gewerken. Vor dem Schließen von Flächen werden die vereinbarten Kontrollen und Dokumentationen eingeplant.

Unseren Leistungsumfang finden Sie unter Dachgeschossausbau. Zur Vorbereitung hilft die Checkliste für den Dachgeschoss-Innenausbau. Für die Budgetplanung nutzen Sie die Übersicht Kosten für den Dachgeschossausbau; ein konkretes Angebot setzt einen geklärten Umfang voraus.

Häufige Fragen zur Genehmigungsfreistellung

Kann ich nach einem Telefonat mit dem Bauamt anfangen? Die Freistellung folgt den Voraussetzungen, Unterlagen und Fristen des § 63. Lassen Sie den zulässigen Baubeginn für Ihr eingereichtes Vorhaben bestätigen.

Ist jede Gaube seit September 2026 frei? Die neue Regel betrifft den beschriebenen Wohnraumausbau im Anwendungsbereich des § 34 BauGB. Andere Gaubenvorhaben benötigen eine eigene Einordnung nach den genannten Vorschriften.

Übernimmt RZ die rechtliche Freigabe? Wir stimmen Dach und Innenausbau ab. Die baurechtliche Einordnung bestätigen Bauamt beziehungsweise Architektin oder Architekt; die erforderlichen Nachweise erstellen die zuständigen Fachplanenden.

Dachgeschossausbau mit RZ besprechen – nennen Sie uns Projektort, geplante Nutzung und den bisherigen Planungsstand.

Quellen und weitere Informationen

Redaktionell geprüft am 14. September 2026. Herstellerinformationen dienen der Einordnung; maßgeblich für die Ausführung ist die konkrete Projekt- und Systemplanung.

Symbolfoto: Andrea Davis / Unsplash

Weiterlesen

Weitere Ratgeber.

Alle Ratgeber
Kontakt aufnehmen

Bereit für Ihr Projekt?

Ein neuer Raum, eine ruhige Decke oder der Ausbau unter dem Dach: Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Mo–Fr 09:00–19:00 · Sa 09:00–15:00Oder per WhatsApp: +49 174 7417864 · E-Mail: info@rz-bedachungen.de