1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die durch Raffael Ziagas Trockenbau, Gladbacher Straße 511, 41748 Viersen (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Trockenbauleistungen sowie sonstige Dienstleistungen, die vom Anbieter an den Auftraggeber erbracht werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Für die Zwecke dieser AGB bezeichnet der Begriff „Auftraggeber“ sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sofern nicht im Einzelfall eine Differenzierung erfolgt.
1.3 Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst die Installation von Gipskartonwänden, Deckensystemen, Isolierungen und weitere auf Anfrage erbrachte Dienstleistungen. Die AGB gelten für die Region, in der der Anbieter seine Leistungen anbietet, und beziehen sich auf Leistungen, die sowohl für gewerbliche als auch für private Auftraggeber erbracht werden.
1.4 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Webseite des Anbieters einsehbar und wird auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsangebote des Anbieters erfolgen freibleibend und unverbindlich. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung führt zum Vertragsabschluss. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen von Mitarbeitern des Anbieters bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
2.2 Anfragen des Auftraggebers, die auf Abschluss eines Vertrages über Trockenbauleistungen oder andere vom Anbieter angebotene Dienstleistungen abzielen, können schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erfolgen. Der Anbieter unterbreitet daraufhin ein individuelles Angebot, das insbesondere die Beschreibung der Leistung, den Preis und den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Ausführung der Arbeiten umfasst.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist ohne Änderungen annimmt. Die Annahme kann schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Auftraggebers, über dessen Annahme der Anbieter frei entscheiden kann.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
2.5 Informationen, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im individuellen Vertragsangebot sowie den hierzu gehörenden Anlagen und Vereinbarungen. Der Anbieter verpflichtet sich zur fachgerechten und qualitätsbewussten Ausführung der vereinbarten Trockenbauarbeiten, welche die Installation von Gipskartonwänden, Deckensystemen, Isolierungen sowie weitere auf Anfrage vereinbarte Dienstleistungen umfassen können.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter. Der Anbieter wird Anfragen des Auftraggebers nach Änderung oder Ergänzung des Leistungsumfangs im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigen, behält sich jedoch vor, hierfür eine angemessene Anpassung der Vergütung und/oder der Ausführungsfristen zu verlangen.
3.3 Sollten im Zuge der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, wird der Anbieter den Auftraggeber umgehend darüber informieren. Über die Ausführung solcher zusätzlichen Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung bleibt hiervon unberührt.
3.5 Der Anbieter verpflichtet sich, alle Arbeiten unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften auszuführen und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Eigentum am Arbeitsort zu ergreifen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die vom Anbieter erbrachten Leistungen richten sich nach dem im individuellen Vertragsangebot ausgewiesenen Betrag. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Preisgestaltung basiert auf den im Angebot spezifizierten Leistungsumfang. Sollten sich aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder zusätzlich erforderlichen Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, Anpassungen des Leistungsumfangs ergeben, wird der Anbieter dem Auftraggeber ein entsprechend angepasstes Angebot unterbreiten.
4.3 Große Materialbestellungen, die speziell für das Projekt des Auftraggebers getätigt werden, sind bei Lieferung an die Baustelle sofort zu begleichen. Für die restlichen Leistungen strebt der Anbieter eine Abrechnung auf Pauschalpreisbasis an, wobei die genauen Zahlungsbedingungen im individuellen Vertrag festgelegt werden.
4.4 Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt nach Fertigstellung der Leistung und Rechnungsstellung durch den Anbieter, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
4.6 Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Durchführung der Dienstleistungen
5.1 Die Ausführung der vereinbarten Trockenbauleistungen beginnt zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, sofern nicht anders vereinbart oder durch unvorhersehbare Umstände verzögert. Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftraggeber umgehend über solche Verzögerungen zu informieren.
5.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Anbieter zum vereinbarten Beginn der Arbeiten ein ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt wird, in denen die Leistungen erbracht werden sollen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, damit eine reibungslose Ausführung der Arbeiten ermöglicht wird. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung von Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Freihaltung der Arbeitsbereiche von Hindernissen.
5.3 Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig werden, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, wird der Anbieter den Auftraggeber hierüber informieren und, sofern erforderlich, eine separate Vereinbarung hierüber treffen. Die Ausführung solcher zusätzlichen Arbeiten kann eine Anpassung der Vergütung und/oder der Fertigstellungsfristen nach sich ziehen.
5.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen Subunternehmer heranzuziehen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt unter Berücksichtigung deren Qualifikation und Zuverlässigkeit. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
5.5 Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Durchführung aller Arbeiten die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz, zu beachten.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Trockenbauleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist für die vom Anbieter erbrachten Leistungen beträgt 24 Monate ab dem Datum der Abnahme durch den Auftraggeber, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
6.2 Sollte der Auftraggeber Mängel feststellen, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Leistung schriftlich beim Anbieter gemeldet werden. Erfolgt keine solche Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf Nacherfüllung für die nicht gemeldeten Mängel. Diese Frist gilt nicht für Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten und nicht innerhalb der 14-Tage-Frist erkennbar waren.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der Anbieter zur Nacherfüllung, wobei ihm die Wahl zwischen Nachbesserung oder Neuherstellung des Werks obliegt. Der Anbieter ist bemüht, Mängel umgehend und effektiv zu beheben. Sollte jedoch nach einem angemessenen Zeitraum oder mehreren Versuchen der Mangel nicht behoben sein, kann der Auftraggeber je nach Sachlage und in Abstimmung mit dem Anbieter eine angemessene Minderung des Preises verlangen oder – in Fällen, in denen der Mangel die Nutzung des Werks erheblich beeinträchtigt – vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Ansprüche wegen Mängeln, die die Funktionalität oder Gebrauchstauglichkeit nur unwesentlich beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob ein Mangel unwesentlich ist, trifft der Anbieter unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien.
6.5 Die Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
7. Änderungen und Stornierungen
7.1 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Sollten durch die Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Kosten entstehen, ist der Anbieter berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Über die genauen Konditionen der Leistungsänderungen und die daraus resultierenden Mehrkosten wird vor deren Umsetzung eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
7.2 Stornierungen von Aufträgen durch den Auftraggeber sind bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung kostenfrei möglich. Erfolgt eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ist der Anbieter berechtigt, eine Stornierungsgebühr zu erheben. Diese Stornierungsgebühr bemisst sich nach den bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten und dem entgangenen Gewinn und beträgt maximal 25% des vereinbarten Gesamtpreises. Über die genaue Höhe der Stornierungsgebühr wird der Auftraggeber im Falle einer Stornierung informiert.
7.3 Muss ein bereits begonnener Auftrag aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden, so hat der Anbieter Anspruch auf eine anteilige Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie Ersatz der bereits entstandenen, nicht mehr rückgängig zu machenden Kosten.
7.4 Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen – hierzu zählen insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen sowie unverschuldete Betriebsstörungen –, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, so werden beide Parteien von ihren Leistungsverpflichtungen befreit.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Der Anbieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger relevanter Datenschutzvorschriften zu behandeln. Personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Anbieter ist gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet.
8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung der Daten für die Kontaktaufnahme, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
8.3 Der Anbieter trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Insbesondere werden sensible Daten, wie z.B. Zahlungsinformationen, verschlüsselt übertragen und gespeichert.
8.4 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8.5 Auf Anfrage wird der Anbieter dem Auftraggeber Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten geben. Ebenso wird der Anbieter auf Wunsch des Auftraggebers die Korrektur, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten vornehmen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
9. Streitbeilegung und Gerichtsstand
9.1 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen, streben die Parteien zunächst eine gütliche Einigung an. Der Anbieter bevorzugt hierbei den Weg der Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmethode, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen.
9.2 Sollte eine einvernehmliche Lösung im Wege der Mediation nicht erreicht werden, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters, also das Amtsgericht Viersen, ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Für Verträge mit Verbrauchern gilt: Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Anbieters vereinbart.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Das Gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Lücke aufweisen.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Über solche Änderungen wird der Anbieter den Auftraggeber in angemessener Form informieren. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten diese als angenommen. Der Anbieter wird den Auftraggeber bei der Bekanntgabe der Änderungen auf die Bedeutung der Vier-Wochen-Frist besonders hinweisen.
10.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
10.5 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
10.6 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.